AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Verkauf von Waren, die Auswahl und Abstimmung mit Fachpartnern und ausdrücklich vereinbarte eigene Leistungen von Popovic Bau.
Stand: 8. Oktober 2026Auf einen Blick
Kurzfassung zur Orientierung. Verbindlich ist der vollständige Text unten.
Drei klare Rollen
Popovic Bau verkauft Waren im eigenen Namen, organisiert die Zusammenarbeit mit befugten Fachpartnern und erbringt nur ausdrücklich vereinbarte eigene Dienstleistungen.
Montage direkt mit dem Fachbetrieb
Verträge über Montage und Fachleistungen schließen Sie unmittelbar mit dem im Angebot genannten Betrieb.
Bezahlt wird, was vereinbart ist
Eine Anfrage ist unverbindlich. Kostenpflichtige Beratung, Besichtigung und Aufmaß werden vorab vereinbart; Preis, Steuer und Zahlungen stehen im Angebot.
Gewährleistung für die Ware
Für die verkaufte Ware gelten die gesetzlichen Rechte gegenüber Popovic Bau; eine Herstellergarantie gilt zusätzlich.
Maßanfertigung ohne Rücktritt
Nach Ihren Maßen gefertigte Waren wie Fenster und Türen sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG). Maße und Ausführung bestätigen Sie vor der Bestellung.
Möbel direkt beim Produktionspartner
Den Vertrag über Möbel nach Maß schließen Sie unmittelbar mit dem Produktionspartner, den Popovic Bau passend zu Ihrem Auftrag auswählt.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist Maxim Popovici, Einzelunternehmer, unter der Geschäftsbezeichnung Popovic Bau („Popovic Bau“). Anschrift und Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren, für die Auswahl und organisatorische Abstimmung mit befugten Fachbetrieben und Produktionspartnern, für die organisatorische Abstimmung und für ausdrücklich vereinbarte eigene Dienstleistungen. Sie gelten für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und für Unternehmer; wo eine Regel nur für eine dieser Gruppen gilt, ist das angegeben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Verbraucherschutz, gehen vor.
2. Leistungen von Popovic Bau und Leistungen Dritter
Popovic Bau tritt in drei Rollen auf: als Verkäufer von Waren (Punkt 2.1), als Ansprechpartner für die Auswahl und organisatorische Abstimmung mit Fachbetrieben und Produktionspartnern (Punkte 2.2, 2.4 und 11) und als Anbieter ausdrücklich vereinbarter eigener Dienstleistungen im Rahmen seiner Gewerbeberechtigungen (Punkte 2.2a, 2.3 und 7.2). Bau-, Montage- und Fachleistungen führt Popovic Bau nicht selbst aus. Vor jeder Beauftragung stehen im Angebot die Leistung, der jeweilige Vertragspartner und die Zuständigkeiten.
2.1 Handel mit Waren und Ausstattung
Popovic Bau verkauft und liefert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die im Angebot bezeichneten Waren, etwa Fenster, Türen, Terrassentüren, Pergolen, Tore, Zäune, Beschläge und weitere Ausstattungselemente. Produkt, Menge, technische Ausführung, Lieferung und Preis werden für jede Bestellung einzeln festgehalten.
2.2 Bau, Sanierung, Möbel und Gewerbeobjekte
Bei Bau, Sanierung, Innenausbau und Gewerbeobjekten ordnet Popovic Bau Ihre Anfrage, wählt geeignete befugte Partnerbetriebe aus und unterstützt die organisatorische Abstimmung. Verträge über Fachplanung und Ausführung schließen Sie unmittelbar mit dem befugten Betrieb; Popovic Bau übernimmt diese Arbeiten nicht im eigenen Namen. Möbel nach Maß fertigt ein Produktionspartner; den Vertrag über die Möbel schließen Sie unmittelbar mit diesem Partner. Ein Warenkauf bei Popovic Bau ist davon ein eigener Vertrag.
2.2a Planung, Design und Visualisierung
Einrichtungs- und Materialkonzepte sowie 3D-Visualisierungen zeigen eine Gestaltungsidee und dienen ihrer Abstimmung. Umfang, Ansichten, Überarbeitungen, Dateiformate, Nutzungszweck, Preis und Vertragspartner werden vorab vereinbart. Einreichplanung, statische Berechnungen, technische Fachplanung sowie ausführungsreife Arbeits- und Detailpläne erstellen ausschließlich befugte Fachleute mit eigenem Vertrag. Ein Konzept oder eine Visualisierung ist weder eine behördliche Bewilligung noch ein Ersatz für diese Unterlagen.
2.3 Geschäftskontakte in Österreich
Diese Leistung richtet sich an Unternehmen. Popovic Bau unterstützt bei der Klärung des Vorhabens, sucht passende Geschäftskontakte in Österreich, stellt den ersten Kontakt her und begleitet vereinbarte Gespräche und Termine organisatorisch. Geschuldet sind die im Angebot vereinbarten Schritte und Unterlagen, nicht ein Geschäftsabschluss, Umsatz oder sonstiger wirtschaftlicher Erfolg. Rechts-, Steuer-, Finanz- und Investitionsberatung sowie behördliche Genehmigungen sind nicht Teil dieser Leistung. Verträge mit gefundenen Unternehmen schließen die Beteiligten unmittelbar miteinander.
2.4 Montage- und Fachleistungen durch Partnerbetriebe
Auf Wunsch stimmt Popovic Bau Montage und andere Fachleistungen mit einem befugten Partnerbetrieb ab. Der Werk- oder Dienstleistungsvertrag kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem im Angebot genannten Betrieb zustande. Einzelheiten regeln die Punkte 11 und 12.
3. Rolle von Eko-Okna und anderen Lieferanten
Die bei Popovic Bau gekaufte Ware kann von Eko-Okna oder einem anderen Hersteller oder Lieferanten stammen. Hersteller und Lieferanten werden dadurch nicht Ihre Vertragspartner. Ansprüche aus dem Kaufvertrag machen Sie gegenüber Popovic Bau geltend; eine freiwillige Herstellergarantie besteht zusätzlich (Punkt 13).
4. Angebot und Vertragsabschluss
Die Inhalte der Website sind Informationen und kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über die Website, per WhatsApp, Telefon oder E-Mail ist für Sie unverbindlich. Ein Vertrag mit Popovic Bau kommt erst zustande, wenn Sie ein konkretes Angebot annehmen oder Popovic Bau Ihre Bestellung bestätigt. Im Angebot stehen Produkt oder Leistung, Umfang, Ausführung, Preis, Vertragspartner und Termine. Vereinbarte Eigenschaften und die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit bleiben unberührt.
4.1 Einbeziehung der AGB
Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vereinbart wurde und Sie vor Vertragsabschluss Gelegenheit hatten, sie zu lesen und zu speichern. Die Veröffentlichung auf der Website allein ersetzt diese Vereinbarung nicht.
5. Maße, technische Klärung und Kundendaten
Von Ihnen mitgeteilte Maße, Fotos, Pläne, Öffnungsrichtungen, Farben und sonstige Angaben dienen zunächst der Angebotserstellung. Verbindliche Grundlage der Bestellung werden sie nur, wenn das bestätigte Angebot sie ausdrücklich so bezeichnet. Fällt Popovic Bau vor der Bestellung eine offensichtliche Unstimmigkeit auf, teilt Popovic Bau sie Ihnen mit. Ist eine technische Prüfung oder ein Aufmaß nötig, weist das Angebot sie als gesonderte Leistung aus und nennt, wer sie durchführt und wer sie verrechnet.
6. Maßanfertigung, Änderungen und Stornierung
Maße, Öffnungsarten, Materialien und Ausführungen bestätigen Sie vor der Bestellung. Welche Positionen nach Maß gefertigt werden, steht im Angebot. Spätere Änderungen oder eine einvernehmliche Stornierung prüft Popovic Bau auf Umsetzbarkeit; etwaige Kosten werden Ihnen vor einer solchen Vereinbarung genannt. Zum Rücktrittsrecht bei Maßanfertigung siehe Punkt 17. Rechte bei Mängeln oder Verzug bleiben erhalten.
7. Preise, eigene Leistungen und Zahlung
An Popovic Bau zahlen Sie für die bei Popovic Bau bestellten Waren und für ausdrücklich beauftragte eigene Dienstleistungen, etwa Produktauswahl, Beratung, Planung oder Visualisierung. Kostenpflichtige Beratung, Besichtigung und Aufmaß werden vorab vereinbart. Dazu gehören Leistungsumfang, Preis und eine etwaige Anfahrt. Eine Anfrage oder Terminabstimmung allein löst keine Zahlungspflicht aus; ob für eine Kalkulation ein Entgelt anfällt, wird vor ihrer Erstellung vereinbart. Gesamtpreis, Umsatzsteuer sowie Höhe und Fälligkeit von Anzahlungen, Teil- und Restzahlungen stehen im Angebot. Zusatzleistungen und Mehrkosten werden erst nach Ihrer Zustimmung ausgeführt.
Förderungen beantragen Sie selbst. Popovic Bau stellt Angebot und Rechnung mit den im Angebot vereinbarten technischen Angaben aus. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle; Popovic Bau sagt keine Förderung zu.
Förderungen beantragen Sie selbst. Popovic Bau stellt Angebot und Rechnung mit den im Angebot vereinbarten technischen Angaben aus. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle; Popovic Bau sagt keine Förderung zu.
7.1 Zahlungen an Partnerbetriebe
Leistungen, die Sie unmittelbar bei einem Partnerbetrieb oder Produktionspartner beauftragen, bezahlen Sie diesem nach dessen Angebot und Vertrag. Vor der Beauftragung steht fest, wer welche Waren oder Leistungen verrechnet.
7.2 Vereinbarte eigene Dienstleistungen
Bei kostenpflichtiger Auswahl, Beratung, Planung oder Visualisierung stehen Ergebnis, Umfang, Termine und Überarbeitungen im Angebot. Bedingungen für die Verschiebung oder Absage kostenpflichtiger Vor-Ort-Termine werden ebenfalls vorab vereinbart. Endet ein Auftrag vorzeitig, wird nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften nachvollziehbar abgerechnet; pauschale Stornogebühren entstehen durch diese AGB nicht.
8. Lieferung, Zugang und Übergabe
Lieferort, Lieferumfang, Transport und Entladung ergeben sich aus dem Angebot. Soweit vereinbart, sorgen Sie rechtzeitig für eine sichere und zugängliche Lieferstelle. Sichtbare Transportschäden oder Mengenabweichungen vermerken Sie bitte bei der Übergabe auf dem Lieferschein und dokumentieren sie mit Fotos. Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher hängen davon nicht ab.
9. Liefertermine
Liefertermine beruhen auf dem bei der Auftragsbestätigung bekannten Produktions- und Transportstand. Verzögerungen durch Hersteller, Transport, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung teilt Popovic Bau Ihnen unverzüglich mit. Ihre gesetzlichen Rechte bei Verzug bleiben unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Popovic Bau.
11. Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben
Bei Arbeiten durch Partnerbetriebe erstellt der benannte Fachbetrieb sein eigenes Angebot, vereinbart den Preis mit Ihnen und schließt den Werk- oder Dienstleistungsvertrag direkt mit Ihnen. Popovic Bau ist nicht Partei dieses Vertrags. Materiallieferung oder organisatorische Unterstützung machen Popovic Bau nicht zum ausführenden Bau-, Montage- oder Planungsunternehmen. Die eigenen Pflichten von Popovic Bau aus dem Warenkauf, aus der Auswahl und organisatorischen Abstimmung mit Partnerbetrieben und aus vereinbarten Dienstleistungen bleiben bestehen.
12. Zuständigkeit für Montage und Fachleistungen
Der direkt beauftragte Fachbetrieb verantwortet die Leistungen, die er übernimmt, etwa Aufmaß, Planung, Montage, Abdichtung, Anschlüsse und die Behebung von Mängeln seiner Arbeit, nach Gesetz und Vertrag. Fragen zu diesen Arbeiten klären Sie mit diesem Betrieb; Popovic Bau unterstützt die Kontaktaufnahme und Abstimmung.
12.1 Organisatorische Projektkoordination
Die organisatorische Begleitung umfasst die vereinbarten Schritte, etwa das Ordnen der Anfrage, die Terminabstimmung, die Weitergabe vereinbarter Informationen und die Nachverfolgung offener Punkte. Sie ist keine Fachplanung, Bauleitung, örtliche Bauaufsicht (ÖBA) oder technische Kontrolle. Diese Aufgaben und die fachliche Freigabe übernimmt ausschließlich ein dafür befugter, gesondert beauftragter Betrieb.
13. Gewährleistung für die von Popovic Bau verkaufte Ware
Für die von Popovic Bau verkaufte Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte: bei Verbrauchergeschäften das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), im Übrigen das ABGB. Eine freiwillige Herstellergarantie gilt nach den Bedingungen des Herstellers zusätzlich und schränkt Ihre Ansprüche gegenüber Popovic Bau nicht ein. Fotos, Auftragsnummer, Lieferdatum und eine Mangelbeschreibung erleichtern die Prüfung; fehlen sie, verlieren Sie dadurch allein keine gesetzlichen Rechte. Ist der Kauf für beide Seiten ein unternehmensbezogenes Geschäft, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 UGB.
14. Abgrenzung von Waren- und Montagemängeln
Ist unklar, ob ein Mangel von der Ware oder von der Montage kommt, stimmen Popovic Bau und der Fachbetrieb die erste technische Klärung mit Ihnen ab. Verantwortlich ist, wessen Leistung den Mangel verursacht hat; Ihre zwingenden Rechte bleiben unberührt.
15. Verantwortung für eigene Verpflichtungen
Popovic Bau haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die eigenen Pflichten aus Warenverkauf, Auswahl und organisatorischer Abstimmung mit Partnerbetrieben und vereinbarten eigenen Dienstleistungen, auch wenn dafür Hilfspersonen eingesetzt werden. Für die Arbeiten eines von Ihnen direkt beauftragten Fachbetriebs oder Produktionspartners haftet dieser selbst. Zwingende Haftungsbestimmungen und Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt.
16. Datenschutz und Unterlagen
Kontakt-, Objekt- und Bestelldaten werden für Anfragen, Angebote, Aufträge und die gewünschte Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben verarbeitet. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Fotos und Pläne, die Sie senden, werden nicht allein deshalb veröffentlicht. Konzepte, Zeichnungen und Visualisierungen dürfen Sie im vereinbarten Umfang nutzen. Unterlagen Dritter stellen Sie bitte nur bereit, wenn Sie dazu berechtigt sind.
17. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Popovic Bau hat kein Geschäftslokal. Verträge mit Verbrauchern werden daher in der Regel im Fernabsatz (etwa per E-Mail, WhatsApp oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen (etwa bei Ihnen vor Ort) geschlossen. Für solche Verträge besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG); die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Sie mit dem Angebot und der Vertragsbestätigung.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Ihren Maßen und Angaben angefertigt werden, insbesondere bei Fenstern, Türen und anderen nach Maß gefertigten Systemen (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG). Soll eine Dienstleistung, etwa ein Aufmaß, vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, braucht es dafür Ihr ausdrückliches Verlangen; treten Sie danach zurück, ist der bis dahin erbrachte Teil anteilig zu bezahlen (§ 16 FAGG).
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Ihren Maßen und Angaben angefertigt werden, insbesondere bei Fenstern, Türen und anderen nach Maß gefertigten Systemen (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG). Soll eine Dienstleistung, etwa ein Aufmaß, vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, braucht es dafür Ihr ausdrückliches Verlangen; treten Sie danach zurück, ist der bis dahin erbrachte Teil anteilig zu bezahlen (§ 16 FAGG).
18. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.





